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Fragen & Antworten zur Mutter-Kind-Kur

Wenn du Fragen zur Mutter-Kind-Kur hast, kannst du uns selbstverständlich direkt kontaktieren.

Hier haben wir schon einmal häufig gestellte Fragen für dich beantwortet.

Mutter-Kind-Kur FAQ

Was genau ist eigentlich eine Mutter-Kind-Kur?

Eine Mutter-Kind-Kur dient der Rehabilitation und Prävention für Mütter mit ihren Kindern. Es geht also um die Wiederherstellung der Gesundheit und um Vorsorge.

Die Therapiemaßnahmen und -angebote sind vielfältig. Sie reichen von medizinischen und ärztlichen Behandlungen über psychologische Beratungen, Entspannungsangebote bis hin zu pädagogischen Angeboten für die Kinder und vielem mehr.

Behandelt werden Erkrankungen und Störungen, die im Zusammenhang mit hohen Belastungen stehen.

In der Regel dauert eine Mutter-Kind-Kur drei Wochen.

Wann habe ich Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur?

Wenn du starken Belastungen ausgesetzt bist und deswegen gesundheitliche Probleme hast, steht dir eine Mutter-Kind-Kur zu. Starke Belastungen können sich in unterschiedlichsten Symptomen ausdrücken. Deswegen solltest du mit deinem Arzt darüber sprechen. Wenn er sieht, dass eine Mutter-Kind-Kur dir helfen kann, wird er dir ein Attest ausstellen. Sobald das Attest vorliegt, kannst du deine Kur bei deiner Krankenkasse beantragen. Den Kurantrag kann dein Arzt für dich ausfüllen oder wir helfen dir dabei.

Wer trägt die Kosten für eine Mutter-Kind-Kur?

Die Kosten werden voll von deiner Krankenkasse übernommen, wenn sie die Kur genehmigt hat. Dein gesetzlich geregelter Eigenanteil beträgt 10,- € pro Tag. Von diesem Eigenanteil kannst du unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden oder der Betrag kann reduziert werden. Den erforderlichen Antrag gibt es bei deiner Krankenkasse. Wenn du hierzu fragen hast, kontaktiere uns gerne. Wir helfen dir weiter. Kinder sind per se von der Zuzahlung befreit. Deine Krankenkasse übernimmt übrigens auch die Reisekosten. Dein Eigenanteil beträgt hier zwischen 5,- und 10,- € pro Person und Fahrt.

Kann ich mir eine Kurklinik aussuchen?

Ja, du hast das sogenannte „Wunsch- und Wahlrecht“. Das ist rechtlich gemäß §8 SGB IX geregelt. Deine Wunschklinik muss grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Sie muss sich nachweislich für die Reha deiner Erkrankungen oder gesundheitlichen Störungen eignen und nach den gesetzlich geltenden Qualitätsstandards zertifiziert sein. Außerdem müssen die Klinik und deine Krankenkasse einen Versorgungs- und Belegungsvertrag miteinander geschlossen haben. Bei unseren Kliniken bist du mit allem auf der sicheren Seite.

Wer bestimmt, ob mir eine Kur zusteht?

Zuerst wird dir dein Arzt ein Attest ausstellen. Wenn er sieht, dass du gesundheitlich Probleme hast, die mit hohen Belastungen zusammenhängen. Wenn du ein solches Attest hast, kannst du einen Kurantrag bei deiner Krankenkasse stellen. Dabei kann dir dein Arzt helfen oder wir tun es. Deine Krankenkasse muss den Antrag genehmigen, damit dir eine Kur zusteht. Aber auch wenn dein Antrag abgelehnt wird, ist das letzte Wort nicht gesprochen. Es kann ein Widerspruch eingelegt werden. Dabei helfen wir dir, wenn du möchtest.

Können auch mehrere meiner Kinder mit zur Kur kommen?

Ja, das ist möglich. Kinder in einem Alter von sechs Monaten bis zu 12 Jahren (in Ausnahmefällen bis zu 14 Jahren) können an der Kur teilnehmen, wenn sie während deiner Kur nicht zu Hause betreut werden können. In unseren Kurkliniken haben wir für alle Altersgruppen passende, kindergerechte Angebote und Maßnahmen.

Selbstverständlich können auch Kinder unter bestimmten Erkrankungen, körperlichen oder psychischen Störungen leiden. Diese werden dann ebenfalls während der Mutter-Kind-Kur behandelt. Hierfür wird ein Attest des Haus- oder Facharztes benötigt.

Muss ich mir Urlaub für die Mutter-Kind-Kur nehmen?

Nein, das musst du nicht. Wenn du berufstätig bist und deine Krankenkasse die Kur genehmigt hat, zahlt dein Arbeitgeber deinen Lohn während der Kur weiter und rechnet dir keine Urlaubstage an.

Meine Mutter-Kind-Kur hat mir richtig gutgetan. Kann ich nochmal eine Kur machen?

Ja, du hast in der Regel alle vier Jahre Anspruch auf eine Kur, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen. Gibt es Gründe dafür, dass deine nächste Kur bereits früher stattfinden sollte, kannst du einen neuen Kurantrag auch entsprechend früher stellen.

Kontakt

Ob deine Mutter-Kind-Kur bereits genehmigt ist, du einen Antrag stellen möchtest oder ob dein Kurantrag vielleicht abgelehnt wurde: Füll einfach das Kontaktformular aus.

Wir melden uns schnell bei dir und besprechen, wie es weitergeht. Damit du und dein Kind die Kur in der Wunschklinik bekommen.